Praxisklinik Mittelhessen

Online-Rezept

Wichtiger Hinweis zur (Online-)Bestellung und Abholung eines Rezeptes ab 1. Januar 2024

Bei jeder ersten Vorstellung im Quartal (Arzttermin oder Rezeptbestellung für Medikamente, Heil- und Hilfsmittelversorgung) muss Ihre Versichertenkarte zwingend von Ihnen in unserer Praxis vorgelegt werden.

Dies ist Teil des Versichertenstammdatenmanagements (VSDM). Beim VSDM geht es darum, die Versichertenstammdaten der gesetzlich Krankenversicherten, die auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert sind, aktuell zu halten. Der Abgleich dieser Daten ist für Praxen bei jedem ersten Arzt-Patienten-Kontakt im Quartal verpflichtend durchzuführen (§ 291b Abs. 5 SGB V).

Die Wiederholungsrezepte innerhalb des Quartals können Sie weiterhin bequem online bestellen.

Wir bitten Sie um Verständnis dafür, dass wir keine Behandlung oder Verordnungen mehr vornehmen können, wenn Ihre Versichertenkarte nicht vorliegt.

Vorbestellte Rezepte können nur zu festgelegten Zeiträumen ausgestellt, signiert bzw. abgeholt werden kann. Gerne können Sie die Zeiten je Fachbereich an der Anmeldung erfragen. 

Bei der Online-Bestellung werden folgende Daten gespeichert, wobei die mit Sternchen* gekennzeichneten Angaben Pflichtangaben sind.

E-Rezept Praxisklinik Mittelhessen

Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere DSGVO, TKG, DSG-EKD).