Arzttermin und Rezeptausstellung: Wichtige Änderungen zum 1.1.2024
Bei jeder ersten Vorstellung im Quartal muss Ihre Versichertenkarte zwingend vorgelegt werden. Behandlungen oder Rezeptausstellungen sind nicht mehr möglich, wenn Ihre Versichertenkarte nicht vorliegt. Vielen Dank für Ihr Verständnis.